AGB

  1. Geltungsbereich
    1. Allen Lieferungen und (Support-)Leistungen durch die CNS-IT GmbH (nachfolgend CNS genannt), liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Diese Geschäftsbedingungen regeln abschließend das Verhältnis zum Kunden für den laufenden Auftrag und auch für alle zukünftigen Verträge sowie deren Ergänzungen.
    2. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen, insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen des Kunden, ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von CNS erforderlich. Dies gilt auch, wenn CNS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen das Vertragsverhältnis vorbehaltlos durchführt.
    3. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von CNS bedürfen der schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung durch CNS. Auf dieses Schrifterfordernis kann nur durch schriftliche Ver- einbarung verzichtet werden.
    4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
  2. Lieferungen und Leistungen
    1. Liefergegenstände im Sinne der nachfolgenden Bedingungen sind sowohl Rechenanlagen aller Art nebst zugehöriger Zusatzgeräte wie Drucker, Laufwerke etc. als auch alle von CNS gelieferten Programme, Zeichnungen und Planungsunterlagen. CNS erbringt darüber hinaus Dienstleistungen wie Analyse, Planung, Design, Entwicklungen, Implementierung, Beratung oder Schulungen.
  3. Überlassene Unterlagen
    1. An allen Angebots- und sonstigen Unterlagen behält sich CNS ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden; kommt der Vertrag nicht zustande, sind sie auf Verlangen von CNS hin vom Kunden unverzüglich zurückzugeben; ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
  4. Preise und Zahlungen
    1. Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb der hierfür vereinbarten Frist, ansonsten ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen fällig. Danach ist CNS berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. CNS ist zu Teillieferungen und Teilleistungen sowie deren Abrechnung berechtigt.
  5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
    1. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Forderungen geltend machen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von CNS. Im Übrigen gilt Ziff. 9
    2. Hält der Kunde vereinbarte Zahlungsziele nicht ein oder werden nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsbereitschaft oder – fähigkeit des Kunden begründen, ist CNS berechtigt, unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen sofortige Barzahlung des gesamten Vertragspreises zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten und auf Kosten des Kunden Rückgabe der gelieferten, aber unbezahlten Liefergegenstände zu verlangen. Der Kunde erklärt sich schon jetzt damit einverstanden, dass CNS dann die gelieferten Gegenstände wieder in Besitz nehmen kann und räumt CNS dazu schon jetzt Zutritt zu Lager- und Betriebsstätten sowie EDV-Anlagen ein.
    3. Die zurückgenommenen Liefergegenstände kann CNS durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf offene Forderungen verwerten. Für die Dauer des Verbleibens der Liefergegenstände beim Kunden schuldet dieser Nutzungsentgelt in der hierfür üblichen Höhe nach CNS billigem Ermessen.
  6. Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde unterstützt CNS bei den zu erbringenden Lieferungen und Leistungen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Der Kunde wird insoweit die erforderlichen Arbeitsräume für die Mitarbeiter von CNS, einschließlich aller notwendigen Arbeitsmittel, je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen. Der Kunde stellt außerdem sicher, dass eine zeitnahe Datensicherung vorgenommen wurde, bevor CNS Arbeiten an einem System des Kunden aufnimmt, insbesondere bevor der Kunde Remote Support (Fernwartung) anfordert.
  7. Lieferfristen
    1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf Gründe zurückzuführen, die CNS nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Frist entsprechend. Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung von Leistungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so trägt der Kunde die daraus entstandenen Kosten.
    2. Liefertermine richten sich nach der Verfügbarkeit der Produkte zum Zeitpunkt des Bestelleingangs bei CNS. CNS wird sich nach Kräften bemühen, die angebotenen oder bestätigten Liefertermine einzuhalten. Sollte ein Produkt bis zum 30. Tag nach dem vereinbarten Liefertermin nicht lieferbar sein, kann der Kunde kostenfrei von der betreffenden Bestellung zurücktreten.
  8. Abnahme
    1. Hat der Kunde den Liefergegenstand in Betrieb genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von drei Werktagen als erfolgt, falls sie nicht schon zuvor ausdrücklich erfolgte.
  9. Eigentumsvorbehalt
    1. CNS liefert nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn CNS sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.
    2. CNS behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. CNS ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
    3. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet bei hochwertigen Gütern, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer CNS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, CNS die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den CNS dadurch entstandenen Ausfall.
    4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für CNS. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht CNS gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt CNS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer CNS anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für CNS verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an CNS ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehalts- ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; CNS nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
    5. CNS verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  10. Nutzungsrechte
    1. Bei der Lieferung von Programmen auf Datenträgern oder in Testform wird dem Kunden kein Eigentum, sondern ein nichtausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht (Lizenz) an diesen Programmen übertragen. Die Rechte zur Nutzung von Programmen auf bestimmten Rechnersystemen (Ein-, Mehrplatz-, Netzwerksystem etc.) werden gesondert festgelegt. Wird keine Festlegung getroffen, ist die Nutzung nur auf einem Einzelplatzsystem gestattet. Das Urheberrecht verbleibt ebenfalls beim Inhaber des Rechts.
  11. Gewerbliche Schutzrechte
    1. Soweit die Liefergegenstände nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde CNS von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte geltend gemacht werden.
  12. Gewährleistung und Mängelrüge
    1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von CNS gelieferten Ware.
    3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird CNS die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach eigener Wahl nachbessern, Ersatzware liefern oder den Preis mindern. Der Kunde räumt CNS zur Nacherfüllung eine angemessene Frist ein.
    4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
    5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Betriebsbedingungen, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instand- setzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
    6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von CNS gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungs- gemäßen Gebrauch.
  13. Haftung
    1. CNS haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend gehaftet wird. Für die Sicherung von Datenbeständen ist der Kunde verantwortlich . Für die Vernichtung von Daten haftet CNS daher im Falle von grober Fahrlässigkeit und nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus gesichertem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
    2. CNS haftet weiter für Garantien und zugesicherte Eigenschaften, die schriftlich von CNS abgegeben wurden. Diese Haftung besteht nur für solche Schäden, vor denen die Garantie schützen sollte.
    3. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet CNS nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch CNS, seine ge- setzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. In diesem Fall ist der Schadenersatz dem Grund und der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt bei Vertragsschluss CNS nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise vorhersehen konnte. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, z.B. Produktions- ausfall oder entgangener Gewinn, ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe der Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt.
    4. CNS haftet nicht für Verzug oder Pflichtverletzungen, deren Ursachen nicht von CNS mit vertretbarem Aufwand beeinflusst werden können. Für konkurrierende deliktische Ansprüche gelten die Regelungen dieser Ziffer entsprechend. Eine weitergehende Haftung von CNS ist ausgeschlossen. Verzögern sich Versand, Aufstellung, Abnahme oder Inbetriebnahme ohne das Verschulden von CNS, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Auslieferung oder Bereitstellung.
  14. Sonstiges
    1. Mündliche Nebenabreden dürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung.
    2. CNS ist berechtigt, die anlässlich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
    3. Daten des Kunden, die CNS im Rahmen der Vertragsabwicklung erhalten hat, werden streng ver- traulich behandelt und nach Beendigung der Vertragsbeziehung unaufgefordert und vollständig auf den CNS-Datenträgern gelöscht.
    4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von CNS, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
    6. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

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